 “Die Leichenbestattung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Wunsch oder dem vermutlichen Wunsch des Verstorbenen, insofern dies billigerweise zumutbar ist." Artikel 18 des niederländischen Leichenbestattungsgesetzes lässt keinen Zweifel: Verstorbene haben ein Recht auf eine Bestattung, die zu ihren persönlichen Auffassungen und zu ihrer Lebensweise zu Lebzeiten passt.
Trotzdem ist es längst nicht jedem klar, welche Möglichkeiten für eine Bestattung eigentlich genau existieren. Aus diesem Grund startete Peter van Schaik 1997 das Internet-Portal Uitvaart.Com (Uitvaart = Bestattung) mit einer Vielzahl von Informationen rund um das Thema Lebensende. Uitvaart.com möchte aufklären. Der Verbraucher kann sich hier über die ihm zur Verfügung stehenden Auswahlmöglichkeiten in solch vielschichtigen Bereichen wie Sterbebegleitung, Bestattung und Hinterbliebenenbetreuung kundig machen.
So verwaltet Uitvaart.Com unter anderem verbraucherorientierte Websites wie Uitvaart.nl (über Bestattung im Allgemeinen) und Uitvaartverzekeringen.nl (über Bestattungsversicherungen) sowie die branchenorientierte Web-Community Uitvaartbranche.nl. Da diese Internet-Angebote eine wichtige Informationsfunktion erfüllen, werden diese Seiten seit Mitte Oktober 2005 von 'die Facultatieve Gruppe' finanziell unterstützt.
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